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Amiga CD-Sensation - Ausgabe 1 - Demos Are Forever (1996)(GTI - Schatztruhe)(DE)[!].iso
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Kopierbestimmungen
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Text File
|
1993-11-03
|
3KB
|
83 lines
Look V2.0 Kopierbestimmungen
*****************************************
L O O K Version 2.0
DAS DISKETTENMAGAZIN-ANZEIGEPROGRAMM
SHAREWARE (20.- DM)
(C) 1992-1993 by André Voget
*****************************************
Das Programm und sämtliche Dateien sind Copyright (C) by André Voget.
Alle Rechte sind vorbehalten. Die Dateien dürfen frei kopiert werden,
sofern die Kopiergebühr 5.- DM nicht übersteigt. Ausnahme: Fred Fish.
ANSCHRIFT: André Voget
Sonnenblick 16
56428 Dernbach
Germany
BANKVERBINDUNG: Konto-Nr. 550108
BLZ 570 910 00
Volksbank Montabaur-Wallmerod
Stichwort: Look-Share
>DAS KOMPLETTE LOOK-PAKET ENTHÄLT FOLGENDE DATEIEN:
Look V2.0 LookV2.0.info
Bedienung Bedienung.info
Kopierbestimmungen Kopierbestimmungen.info
Registrierung Registrierung.info
Versionen Versionen.info
Alle Dateien dürfen in keinster Weise verändert werden, das Packen und
Archivieren ist aber natürlich erlaubt. Alle Dateien müssen bei Veröf
fentlichung in einer Schublade mitgeführt werden (außer bei Magazinen,
hier ist es freigestellt). Sämtliche Look-Versionen dürfen via DFÜ über
tragen werden.
>SHAREWARE-BESTIMMUNGEN
JEDER, der dieses Programm veröffentlichen will, muß mich vorher um Er-
laubnis fragen.
DISKETTENMAGAZIN-HERAUSGEBER, die ein Magazin mit diesem Programm he
rausgeben wollen, sind verpflichtet, mir VORHER eine sogenannte Sharewa
re-Gebühr von 20.- DM zu schicken (überweisen). Die Gebühr beinhaltet
kostenlose Benachrichtigung für nachfolgende Updates. Diese Updates sind
dann gegen Rückporto und einen frankierten Rückumschlag bei mir erhält-
lich.
PD-SERIEN-ERSTELLER, die ihre Serie für höchstens 5.- DM inklusive aller
anfallenden Gebühren vertreiben, müssen mich vor einer Veröffentlichung
um Erlaubnis fragen.
GEWERBLICHE VERTREIBER müssen mich ebenfalls um Erlaubnis fragen. Außer
dem wird bei Veröffentlichung in der Regel eine Gebühr von 50.- DM fäl
lig, die vor der Veröffentlichung zu zahlen ist.
REGELMÄSSIGE Look-Benutzer (als Anzeigeprogramm für einzelne Texte, na
türlich nicht bei Magazinen) sind ebenfalls verpflichtet, mir die Share
ware-Gebühr (20.- DM) zu schicken.
Wenn Du etwas nicht verstanden hast, dann werde ich es Dir gerne erklä
ren. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Bei einer Miß
achtung der oben aufgestellten Bedingungen behalte ich mir rechtliche
Schritte vor.
>ENTSCHULDIGUNG
Ach, es ist wirklich ein Kreuz mit diesen ganzen Bestimmungen, aber es
ist wohl die einzige Möglichkeit, sich in Deutschland vor "schwarzen
Schafen" zu schützen. Ich bitte um Nachsicht.